Vereinssatzung angepasst = Voraussetzung, damit es mit der Sanierung losgehen kann
Am Donnerstag, den 31. August gab es viel Redebedarf im Gemeindehaus in Flemmingen:
der Verein Dorfgemeinschaft Flemmingen 2015 e.V. hatte zur Außerordentlichen Vereinsversammlung geladen.
Das Projekt der baulichen Sanierung der Kita soll über den Verein gestemmt werden. Dafür musste die Satzung den neuen Gegebenheiten angepasst werden, denn auch zukünftig gilt:
die Aufgaben, die der Verein übernimmt, müssen dem Satzungszweck entsprechen und die Gemeinnützigkeit des Vereins muss dabei sichergestellt sein.
Und dies ist Voraussetzung, um bei Sach- und Geldspenden Spenden einwerben und Quittungen ausstellen zu können.
Die Vereinsmitglieder sind sich der großen Verantwortung bewusst, die sie mit der Entscheidung übernommen haben.
In der Konsequenz bedeutet das eine ganze Menge Arbeit.
Aber mit der Unterstützung der Flemminger Bürger im Rücken sollte es zu schaffen sein…